- gute Erreichbarkeit
- schnelles proffesionelles Handeln
- langjährige Erfahrung aus einer Hand
Gesetzliche Betreuungen
Eine gesetzliche Betreuung ist dann erforderlich, wenn jemand aufgrund einer geistigen, seelischen oder körperlichen Behinderung oder Suchterkrankung seine Angelegenheiten nicht mehr selber erledigen kann. Hierzu gehören Geld (Vermögenssorge), die Selbstbestimmung über medizinische Behandlungen und Eingriffe (Gesundheitsfürsorge), Wohnungsangelegenheiten und die Entscheidung über den Aufenthalt (Aufenthaltsbestimmung). Gesetzliche Betreuungen werden auf Antrag beim örtlichen Amtsgericht eingerichtet. Die Durchführung wird einem Betreuer übertragen. Unsere Praxisgemeinschaft hat sich zum Ziel gesetzt, durch eine möglichst intensive Hilfeleistung den Betreuten die Möglichkeit zu geben, ihre Selbständigkeit im Idealfall wieder zu erlangen.
Vormundschaften und Pflegschaften
Eine Vormundschaft für Kinder wird richterlich angeordnet, wenn den Eltern das Sorgerecht entzogen wird. Der Einzelvormund hat die Verantwortung für alle Bereiche der Personensorge zu übernehmen. Diese umfasst die Erziehung, Schul- und Berufsausbildung, sowie die Aufenthaltsbestimmung. Weiterhin ist die Sorge für das Vermögen und die medizinische Betreuung zu tragen. Bisher gab es überwiegend Amtsvormundschaften. Das Jugendamt hat jährlich zu prüfen, ob seine Entlassung als Amtsvormund und die Bestellung einer Einzelperson als Einzelvormund angezeigt ist. Durch Pflegschaften werden nur teilbereiche der elterlichen Sorge abgedeckt.
ambualnte Hilfen
Wir bieten Leistungen für Kinder und Jugendliche nach:
§ 30 SGB VIII Erziehungbeistandschaften § 31 SGB VIII Sozialpädagogische Familienhilfe § 35 SGB VIII Intensive sozialpädagogische Einzelbetreuung
Annerkennung für das Jugendamt Herford und Bielefeld.
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